Commons:Urheberrechtsregeln nach Gegenstand
Diese Seite bringt eine Vielzahl von Themen zusammen und soll die Frage „Erlauben die Urheberrechtsgesetze das Hochladen von Bildern von [...]?“ beantworten.
Das Hochladen ist OK:
- Fotos, die duu selbst von nicht urheberrechtlich geschützten Motiven wie Ansichten, Natur und Menschen gemacht hast.
- Von dir gemachte Fotos oder von dir angefertigte Scans oder Fotokopien von Objekten oder Entwürfen, deren Urheberrecht abgelaufen ist (normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Autors, aber siehe Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet für eine länderweise Liste).
- Nur mechanische Scans oder Fotokopien, die von jemand anderem von einem Objekt oder Design gemacht wurden, das alt genug ist, um gemeinfrei zu sein (normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Autors, aber siehe Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet für eine länderweise Liste). Scans alter Bilder, die möglicherweise verbessert wurden, siehe Commons:Wann der PD-Scan-Lizenzbaustein verwendet werden soll.
- Fotografien, die entweder von dir selbst oder einer anderen Person aufgenommen wurden und originalgetreue Reproduktionen von gemeinfreien 2D-Kunstwerken. Siehe Commons:Wann man die PD-Art-Kennzeichnung verwendet.
(Beachte, dass andere Commons-Richtlinien und -Leitlinien, die Themen wie Projektumfang und Persönlichkeitsrechte behandeln, weiterhin gelten).
Andere Themen können zulässig oder nicht zulässig sein - siehe Überschriften unten. Wenn du eine Antwort auf die Frage „Kann ich Fotografien/Bilder von hochladen ...?“ haben möchtest, lies den Abschnitt Internetbilder. Siehe auch: Commons:Schöpfungshöhe.
Anzeigen
Not OK Allgemeine Regel.
OK Ausnahmen: In den Vereinigten Staaten sind Anzeigen, die in Sammelwerken (Zeitschriften und Zeitungen) veröffentlicht wurden, nicht durch den Urheberrechtsvermerk für das gesamte Sammelwerk abgedeckt sind. (Siehe U.S. Copyright Office Circular 3, „Copyright Notice“, Seite 3, „Contributions to Collective Works“). Dies liegt daran, dass ein und dieselbe Anzeige oft in vielen Publikationen erscheint. (Siehe U.S. Code title 17, Kapitel 4.) Beachte, dass diese Regel nicht für Anzeigen gilt, deren Urheberrecht dem Herausgeber des Sammelwerks gehört, wie z.B. Anzeigen für ein anderes Zeitschriftenabonnement. Sie gilt auch nicht für Anzeigen, die zuerst außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurden.
Werke, die vor 1978 ohne einen gültigen Urheberrechtsvermerk in den USA veröffentlicht wurden, fielen automatisch in die Gemeinfreiheit. Daher können Zeitschriften- und Zeitungsanzeigen, die in den Vereinigten Staaten vor 1978 ohne einen gesonderten Copyright-Vermerk veröffentlicht wurden, mit der {{PD-US-no-notice}} Lizenzvorlage in Commons hochgeladen werden. Anzeigen, die seit 1978, aber vor März 1989 veröffentlicht wurden, können auch als {{PD-US-1978-89}} hochgeladen werden, wenn sie keinen separaten Copyright-Vermerk haben und wenn ihr Copyright nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Veröffentlichung beim U.S. Copyright Office registriert wurde. (Für U.S.-amerikanische Werke, die seit März 1989 veröffentlicht wurden, ist ein Copyright-Vermerk für den Urheberrechtsschutz nicht mehr erforderlich).
Es ist am besten, Anzeigen zu vermeiden, die bemerkenswerte Kunstwerke enthalten, die möglicherweise durch Urheberrechte geschützt waren - es hat Fälle gegeben, in denen Unternehmen Anzeigen mit Bildern geschaltet haben, die sie nicht besitzen. In den USA veröffentlichte Anzeigen, die ein einfaches Foto eines Produkts, wie z.B. einer Waschmaschine aus den 1950er Jahren, enthalten, eignen sich gut als Illustration für frühe Haushaltsgeräte und wäre sehr unwahrscheinlich, dass sie durch Urheberrechte belastet sind.
Album-Hüllen
Not OK Albumcover (LP, CD, DVD, Videokassetten usw.) enthalten fast immer urheberrechtlich geschützte Designs und Fotos davon dürfen normalerweise nicht in Commons hochgeladen werden. Die Tatsache, dass du der physische Eigentümer eines Albums bist, bedeutet nicht, dass du berechtigt bist, das Coverdesign zu reproduzieren, indem du hier eine Kopie hochlädst. Bitte beachte, dass es kein Fair Use bei Commons gibt, da wir nur freie Medien haben.
OK Ausnahmen: Alte Cover, gemeinfreie Cover und sehr einfache Designs.
Antiquitäten
OK Einige Länder (wie Mexiko, Italien, Griechenland oder Ägypten) haben Gesetze, die es ihnen erlauben, die Veröffentlichung von Bildern geschützter archäologischer Stätten oder Kulturgüter zu kontrollieren. Diese werden bei Commons ignoriert, da sie als nicht-urheberrechtliche Beschränkungen betrachtet werden.
Architektur
- Siehe Commons:Panoramafreiheit und Gebäude unten.
Kunst (Kopien von)
2D-Kunst (Gemälde usw.)
Wenn das Originalkunstwerk urheberrechtlich geschützt bleibt, ist fast immer eine Lizenz des Künstlers erforderlich. Bloßes physisches Eigentum an einem Original-Kunstwerk wie z.B. einem Gemälde überträgt nicht das Eigentum am Urheberrecht: dieses verbleibt beim Künstler.
Es gibt einige wenige Situationen, in denen eine Künstlerlizenz nicht erforderlich ist:
- In einigen Ländern sind Bilder, die sich dauerhaft an einem öffentlichen Ort befinden, nicht erforderlich: Siehe Commons:Panoramafreiheit.
- Graffiti: siehe Graffiti. Beachte, dass Graffiti nicht dasselbe ist wie Murals.
Wenn das Originalkunstwerk alt genug ist, um gemeinfrei zu sein, ist es in Ordnung, einen Scan oder eine Fotokopie (von jeder beliebigen Quelle) oder ein selbst aufgenommenes Foto hochzuladen. Eine getreue fotografische Kopie eines gemeinfreien 2D-Kunstwerks wie z.B. eines Gemäldes kann immer zu Commons hochgeladen werden, auch wenn das Foto von jemand anderem gemacht wurde und selbst wenn keine Fotografenlizenz vorliegt: siehe Commons:Wann man die PD-Art-Kennzeichnung verwendet
- Siehe auch Stiche.
3D-Kunst (Skultpuren usw.)
Wenn das Originalkunstwerk urheberrechtlich geschützt bleibt, ist fast immer eine Lizenz des Künstlers erforderlich. Bloßes physisches Eigentum an einem Originalkunstwerk wie einer Skulptur verleiht kein Eigentum am Urheberrecht: dieses verbleibt beim Künstler. In einigen Ländern kann ein 3D-Kunstwerk, das sich dauerhaft an einem öffentlichen Ort befindet, ohne die Erlaubnis des Künstlers fotografiert und das Bild hochgeladen werden: Siehe Commons:Panoramafreiheit. Wenn das 3D-Kunstwerk alt genug ist, um gemeinfrei zu sein, kannst du Foto hochladen, das du selbst aufgenommen hast. Wenn das Foto von einer anderen Person aufgenommen wurde, benötigst du die Erlaubnis des Fotografen, da das Foto urheberrechtlich geschützt ist, obwohl es Kunst zeigt, die es nicht sind.
- Siehe auch Repliken von gemeinfreien Kunstwerken, Commons:Öffentliche Kunst und Urheberrechte in den US
- Wachs-Skulpturen
Not OK Wachsskulpturen oder Wachsfiguren sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und nicht dauerhaft an einem öffentlichen Ort aufgestellt. Siehe Category:Wax figure deletion requests.
Banknoten
- Siehe Commons:Währung
Brettspiele
Not OK
Brettspiele haben in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Design, und Fotos, die das Spielbrett und/oder die Schachtel illustrieren sollen, sind normalerweise nicht zulässig. Fotografien eines laufenden Spiels sind unter Umständen zulässig, vorausgesetzt, dass die urheberrechtlichen Elemente zufällig und de minimis zum Gesamtbild gehören, was jedoch unwahrscheinlich ist, wenn das gesamte Brett- oder Schachteldesign deutlich gezeigt wird. Das gezeigte Design wird nicht automatisch beiläufig, nur weil einige Spieler zusammen mit dem Brett im Rahmen zu sehen sind.
OK Ausnahmen: Alte Brettspiele wie Backgammon, Schach und Go sind zulässig, es sei denn, das Spielbrett weist eine originelle künstlerische Gestaltung auf. Monopoly ist auch ein Sonderfall: Das ursprüngliche Monopoly-Spielbrett ist jetzt nicht mehr urheberrechtlich geschützt - es wurde bereits 1935 in einer US-Patentanmeldung veröffentlicht: siehe w:Image:DarrowPage1.png. Moderne Standardsätze können gezeigt werden, vorausgesetzt, sie sind im Wesentlichen identisch mit dem Original. Sätze mit signifikanten neuen Designelementen, wie z.B. Monopoly Junior, sind nicht erlaubt, da die neuen Designelemente ein neues Urheberrecht erhalten.
Bucheinbände
- Not OK Allgemeine Regel.
- OK Ausnahmen: Alte Bücher und sehr einfaches Design: File:Thilo Sarrazin - Deutschland schafft sich ab. Cover.svg.
- OK Ausnahmen: Buchumschläge, die nur mit gemeinfreien Werken illustriert sind: File:Angelika Kauffmann- Bildnismalerei im 18. Jahrhundert book cover.gif
Buchumschläge, es sei denn, sie sind sehr alt (siehe Commons:Lizenzen: gemeinfreies Material), tragen normalerweise urheberrechtlich geschützte Designs und Fotos davon dürfen normalerweise nicht in Commons hochgeladen werden. Die Tatsache, dass du der physische Eigentümer eines Buches bist, bedeutet nicht, dass du berechtigt bist, das Umschlagdesign zu reproduzieren, indem du hier eine Kopie hochlädst. Eine seltene Ausnahme zu dieser Regel wäre ein Buchumschlag, das einfach genug ist, um die Schöpfungshöhe nicht zu überschreiten.
Gebäude
Fotografien von Gebäuden sind normalerweise erlaubt, wenn das Gebäude alt genug ist, um gemeinfrei zu sein (in vielen Ländern, in denen der Architekt seit mindestens 70 Jahren tot ist). Fotografien von neueren Gebäuden können aufgrund des Urheberrechts des Architekten eingeschränkt sein, obwohl es in einigen Ländern Ausnahmen gibt, die das Fotografieren von jedem Gebäude an einem öffentlichen Ort erlauben. Siehe Commons:Panoramafreiheit. Gebäude, die vor dem 1. Dezember 1990 gebaut wurden, sind in den Vereinigten Staaten nicht urheberrechtlich geschützt.
CD-Hüllen
- Siehe Albumhüllen.
Figuren aus Büchern und Filmen
Siehe auch:
- Commons:Fan-Art
- Commons:Bearbeitungen#What about images of copyrighted characters in public domain works?
Schecks
Siehe Commons:Schecks.
Kleidung
OK Bilder, die Kleidungsstile oder Kleidungsstücke illustrieren, sind normalerweise akzeptiert. Die Urheberrechtsfähigkeit von Mode variiert von Land zu Land. In den Vereinigten Staaten zum Beispiel ist Mode nicht urheberrechtsfähig[1], während sie es in Frankreich ist.[2] (Siehe Star Athletica, LLC vs. Varsity Brands, Inc. für weitere Informationen zum US-Recht). In jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass das Urheberrecht eines gedruckten oder gewebten Musters, das auf der Oberfläche der Kleidung erscheinen könnte, nicht verletzt wird. So kannst du z. B. keine Bilder von T-Shirts oder Kappen hochladen, die eine urheberrechtlich geschützte Zeichentrickfigur zeigen; siehe Comic- und Actionfiguren.
Siehe auch:
Wappen
Du solltest davon ausgehen, dass ein von jemand anderem gezeichnetes Wappen urheberrechtlich geschützt ist, sofern du nicht das Gegenteil nachweisen kannst. Selbst wenn die Elemente, aus denen das Wappen besteht, seit Hunderten von Jahren verwendet wurden, kann jede „spezifische Realisierung“ genügend Originalität aufweisen, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Direkte Kopien solcher spezifischen Realisierungen können daher nicht hochgeladen werden, selbst wenn du dir die Mühe gemacht habst, den Entwurf selbst nachzuzeichnen oder sogar neu zu zeichnen.
Wenn du jedoch feststellen kannst, dass die spezifische Realisierung, die du verwenden möchtest, alt genug ist, um nicht mehr unter das Urheberrecht zu fallen, ist es in Ordnung, sie hochzuladen. Es ist auch in Ordnung, wenn du nachweisen kannst, dass sich die spezifische Realisierung von einer alten Public-Domain-Realisierung nur durch geringfügige Details unterscheidet, die für sich genommen nicht kreativ genug sind, um ein neues Urheberrecht zu generieren.
- Siehe auch Commons:Coats of arms und Urheberrecht an Emblemen.
Für eine relevante rechtliche Diskussion aus US-amerikanischer Sicht siehe Wikilegal/Flaggen und Logos von internationalen Organisationen.
Münzen
- See Commons:Währung und Commons:Wann man die PD-Art-Kennzeichnung verwendet: Foto einer alten Münze, im Internet gefunden.
Kollagen
- Soweit möglich, lade jedes Quellbild als eigenständiges Bild mit geeigneten Quellen- und Lizenzinformationen hoch.
- Schließlich lade die Collage mit der Option „derivative work of one or several files from Commons“ via Commons:Upload/de hoch.
- Oder du kannst jede Quellinformation manuell hinzufügen: siehe z.B. File:Collage of Six Cats-01.jpg.
Comic- und Actionfiguren
Not OK Fotografien, Zeichnungen, Gemälde oder andere Kopien/derivative Werke davon sind nicht erlaubt (solange das Original nicht gemeinfrei oder frei lizenziert ist). Es sind keine Abbildungen von Gegenständen erlaubt, die von urheberrechtlich geschützten Figuren selbst abgeleitet sind, wie Puppen, Actionfiguren, T-Shirts, bedruckte Taschen, Aschenbecher usw.
- Siehe auch Commons:Fan-Art
Konzertfotografie
OK Fotos, die du selbst bei Konzerten gemacht hast, gelten als akzeptabel. Wir sind der Ansicht, dass solche Fotos nicht durch werwandte Schutzrechte der ausübenden Künstler abgedeckt sind (siehe diese Diskussion). Nichtsdestotrotz: Idealerweise solltest du eine ausdrückliche Erlaubnis des Interpreten zur Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos vorlegen können. Vorsicht bei Konzertfotos, die ein künstlerisches Bühnenbild zeigen: solche Fotos sind nicht ok, da sie das Urheberrecht des Bühnenbildners verletzen können. Nahaufnahmen von ausübenden Künstlern sollten jedoch in Ordnung sein. Andererseits solltest du dir darüber im Klaren sein, dass das Hochladen von Konzertfotos gegen Bestimmungen verstoßen kann, denen du beim Kauf der Eintrittskarte oder als Eintrittsbedingung zugestimmt hast.
- Siehe auch: Praktische Tipps zur Konzertfotografie (Englisch)
- Konzertfotos, die auf anderen Websites zu finden sind, siehe Commons:Problematische Quellen: Fanseiten.
Kostüme und Cosplay
Die Feststellung, ob ein Foto eines Kostüms oder eines Cosplayers eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist komplex. In einigen Punkten besteht weitgehende Einigkeit:
- Ungeachtet des Urheberrechtsstatus des abgebildeten Kostüms muss auch das Foto des Kostüms vom Urheberrechtsinhaber (in der Regel dem Fotografen) unter einer freien Lizenz veröffentlicht worden sein.
- Wenn es sich bei dem Kostüm um einen vollständig originalen Entwurf handelt (der nicht auf einem bereits existierenden Charakterdesign basiert) und der Designer es unter einer freien Lizenz freigegeben hat, ist dies erlaubt. (Dafür gibt es im Moment keinen Lizenzbaustein).
- Wenn das Kostüm eine genaue Darstellung eines Charakters ist, dessen Design unter einer freien Lizenz oder in der Public Domain freigegeben ist, ist es erlaubt.
- Wenn das Kostüm eine modifizierte oder originale Darstellung einer Figur ist, deren Design unter einer freien Lizenz oder in der Gemeinfreiheit veröffentlicht ist und der Kostümbildner ihr Design ebenfalls unter einer freien Lizenz veröffentlicht hat, ist es erlaubt.
- Wenn das Kostüm reine Gebrauchsfunktion hat und keine ausgeprägten oder originellen grafischen Merkmale aufweist - z.B. wenn es sich um die Art von Kleidung handelt, die eine normale Person auf der Straße oder bei der Arbeit tragen könnte - dann ist es wie unter #Kleidung oben genannt erlaubt.
- Wenn das Kostüm nicht im Mittelpunkt des Bildes steht, sondern nur ein beiläufiges Merkmal oder eines unter vielen Kostümen ist, wird es wahrscheinlich als de minimis betrachtet.
Im Jahr 2011 gab die Wikimedia Foundation folgende Erklärung zu Kostümen heraus, die frühere Ratschläge von Mike Godwin ersetzen sollte:
- „Dies ist ein komplexes und schwieriges Thema, das letztlich von der Entscheidung einzelner Beitragender abhängt. Obwohl wir in Einzelfällen keine Rechtsberatung anbieten können, können wir diese allgemeinen Gedanken mitteilen. Kurz gesagt, sowohl Kostüme als auch Masken sind urheberrechtsfähig. Darüber hinaus könnte die Veröffentlichung von Bildern von Kostümen oder Masken, die selbst urheberrechtlich geschützt sind oder die Charaktere darstellen, die urheberrechtlich geschützt sind, als Urheberrechtsverletzung gelten (vorbehaltlich einer Fair-Use-Analyse).
- Die 1991 politische Entscheidung des Copyright Office über Kostüme und Masken scheint immer noch in Kraft zu sein, und obwohl sie nur beratenden Charakter hat, ist sie ein guter Hinweis darauf, wo Gerichte dazu neigen, sich mit dieser Frage zu befassen. Sie besagt, dass Masken definitiv urheberrechtsfähig sind, und dass Kostüme unter bestimmten Umständen urheberrechtsfähig sein können (oder zumindest bestimmte Merkmale des Kostüms urheberrechtsfähig sein können), vorbehaltlich einer komplizierten rechtlichen Analyse, um festzustellen, ob die ästhetischen Aspekte des Kostüms von der Rolle des Kostüms als Kleidungsstück „trennbar“ sind (die utilitaristischen Aspekte). Einige Informationen über den Trennbarkeitstest findest du unter [1].
- Der Trennbarkeitstest ist ein unglückliches Beispiel dafür, dass das amerikanische Recht recht verwirrend sein kann, da das Ergebnis von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausfallen kann. Wichtig für uns ist jedoch, dass, wenn jemand ein Urheberrecht entweder für die Figur, die durch das Kostüm dargestellt wird, oder ein Urheberrecht für das Kostüm oder die Maske selbst erwirbt, sie uns eine DMCA-Notiz für jede Fotografie eines Kostüms oder einer Maske, die diese Figur darstellt (da sie als abgeleitetes Werk betrachtet werden könnte), schicken könnte, und die Person, die das Bild gepostet hat, könnte ebenfalls für eine Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden. Dies ähnelt dem Beispiel „Mickey Mouse Action Figure“ unter Commons:Bearbeitungen, das zeigt, dass die Reproduktion eines urheberrechtlich geschützten 3D-Werks in 2D (oder umgekehrt) nicht ausreicht, um sich der Haftung zu entziehen.
- Der Trennbarkeitstest ist rechtlich komplex, und da er erst durchgeführt wird, wenn eine Angelegenheit vor Gericht kommt, ist das Ergebnis ungewiss. Dasselbe gilt auch für die „Fair Use“-Verteidigung, die oft als eine zu gefährliche und teure Verteidigung angesehen wird, um sich darauf zu verlassen. Am sichersten ist es, davon auszugehen, dass, wenn ein Kostüm eine Figur darstellt, die unter dem Urheberrecht steht, oder wenn das Kostüm selbst von einer Firma hergestellt wurde, die es wahrscheinlich unter das Urheberrecht gestellt hat, das Veröffentlichen von Fotos davon zu einem DMCA-takedown notice und einer möglichen Haftung gegenüber der Person, die es veröffentlicht hat, führen kann.
- --Wikimedia Foundation legal team“
Die Gemeinschaft hat jedoch diese strenge Sichtweise nicht akzeptiert, zum Teil auf Basis von Ets-Hokin v. Skyy Spirits, in der ein Foto einer Flasche nicht als Ableitung des Etiketts auf der Flasche angesehen wurde. Gegenwärtiger Konsens ist, dass „Dateien, die lediglich zeigen, dass die Leute als Cosplayer aktiv sind“ akzeptabel sind.[3]
-
(Entscheidung hier) „behalten von Mike Godwin“
-
(Entscheidung hier und hier) „behalten von Mike Godwin“
- Siehe auch {{Costume}}, Category:With costume und Category:Costume deletion requests
Hüllen
- Siehe Albumhüllen und Buchumschläge.
Währung
- Siehe Commons:Währung
Zeichnungen basierend auf Fotos
Fotografien können urheberrechtlich geschützt werden. Eine Zeichnung, die von einer urheberrechtlich geschützten Fotografie angefertigt wurde, ist ein abgeleitetes Werk; eine solche Zeichnung kann nur veröffentlicht werden, wenn der Urheberrechtsinhaber der zugrunde liegenden Fotografie seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Der Künstler der Zeichnung hat auch ein Urheberrecht auf alle Aspekte, die ursprünglich zu seiner Zeichnung gehören. Wenn das zugrundeliegende Foto gemeinfrei ist, ist nur das Urheberrecht des Künstlers der Zeichnung zu berücksichtigen. Wenn du eine Zeichnung hochladen willst, die von einer anderen Person auf der Grundlage eines urheberrechtlich geschützten Fotos angefertigt wurde, benötigst du also sowohl die Zustimmung des Fotografen als auch die des Künstlers. Wenn du selbst eine Zeichnung auf der Grundlage eines urheberrechtlich geschützten Fotos angefertigt hast, benötigst du die Zustimmung des Fotografen, bevor du deine Zeichnung hier hochladen kannst.
Zeichnungen, die auf mehreren Fotos basieren, sind abgeleitete Werke von allen Fotos, und für alle urheberrechtlich geschützten Fotos wäre die Genehmigung der Autoren erforderlich. Siehe jedoch Commons:Deletion requests/File:KGerstein.jpg: die Zeichnung kann von den Fotos „inspiriert“ sein oder die Fotos wurden verwendet, um das „Abbild“ des Subjekts kennenzulernen, ohne dass die Zeichnung ein abgeleitetes Werk ist. Dasselbe gilt auch für Gemälde, die nach Fotografien angefertigt wurden, oder Zeichnungen und Gemälde, die nach anderen Zeichnungen oder Gemälden angefertigt wurden, und sogar für Zeichnungen oder Gemälde, die direkt nach einer 3D-Skulptur angefertigt wurden: alle sind abgeleitete Werke, und in allen Fällen muss das Urheberrecht des zugrunde liegenden Originals berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Collagen. Siehe auch Art (copies of).
Kupferstiche
Kupferstiche sind Originalwerke und unterliegen dem Urheberrecht. Wenn ein Kupferstich nach einem bereits existierenden Werk erfolgt, ist die Gravur ein abgeleitetes Werk. Wenn dies der Fall ist, muss man nicht nur das Urheberrecht des Kupferstechers, sondern auch das des Schöpfers des zugrunde liegenden Werks berücksichtigen. Ein Kupferstecher kann auch dann ein Urheberrecht erhalten, wenn er einen Kupferstich eines gemeinfreien Originals anfertigt.[2] Die Entscheidungen des Kupferstechers, wo genau er seine gestochenen Linien platziert, wie er Freiräume wählt usw., reichen aus, um einen Stich über die Schöpfungshöhe zu bringen. Dies gilt auch für Radierungen oder Holzschnitte.
In Großbritannien sind Kupferstiche seit 1734 urheberrechtlich geschützt, als der Engraver’s Act (8 Geo. 2 c. 13) verabschiedet wurde (1767 geändert, um auch Stiche zu erfassen, die nach bereits vorhandenen Werken entstanden sind). In den USA vertrat Burrow-Giles Lithographic Co. v. Sarony (111 U.S. 53 (1884)) die Ansicht, dass, wenn das Gesetz besagt, dass es sich auf „Karten, Diagramme und Schriften“ bezieht, der Begriff „Schriften“ „alle Formen des Schreibens, Druckens, Gravierens, Radierens usw.“ subsumiert. . Alfred Bell & Co. v. Catalda Fine Arts, Inc. (191 F.2d 99 (2d Cir. 1951)) hielt die Urheberrechte an Schabkunstreproduktionen von Gemälden aufrecht, die sich im öffentlichen Besitz befanden.
Fan-Art
Pädagogisch sinnvolle Fankunst kann bei Commons akzeptiert werden, vorausgesetzt, sie wurde nicht von einem kreativen Element des ursprünglichen urheberrechtlich geschützten Werkes wie einem Film, einer Fernsehsendung, einem Comic oder einem Computerspiel kopiert. Für weitere Einzelheiten siehe Commons:Fan-Art.
Feuerwerk
OK Gemäss der Berner Übereinkunft kann ein Werk nur dann urheberrechtlich geschützt werden, wenn es auf einem festen Träger geschrieben oder aufgezeichnet ist. Da ein Feuerwerk in Aktion nicht so aufgezeichnet wird, geniesst es an sich keinen Schutz und solche Darbietungen können frei fotografiert (aber nicht unbedingt gefilmt) werden. Die Fotografie wird als originales fotografisches Werk geschützt, wobei das Urheberrecht normalerweise beim Fotografen liegt. Wenn du also ein solches Foto selbst aufgenommen hast, kannst du es frei hochladen.
Flaggen
- Siehe Wappen
Folklore und Tradition
OK Allgemeine Regel In den meisten Ländern, wie z.B. Deutschland, fallen Werke der Folklore und traditionelle Werke nicht unter das Urheberrecht, solange sie die Schwelle der Originalität nicht überschreiten. (Beleg erforderlich)
Not OK Ausnahmen: In einigen Ländern, wie z.B. Malawi, werden Folklorewerke von der Regierung auf ewig urheberrechtlich geschützt und sind daher niemals gemeinfrei.
Schriftarten
Essen
OK In den meisten Fällen ist die Präsentation von Lebensmitteln als solche nicht urheberrechtsfähig. Der Konsens auf Commons hat jedoch im Allgemeinen festgestellt, dass künstlerische Darstellungen, einschließlich Skulpturen auf Lebensmittelbasis und Kuchendekorationen, trotz ihrer inhärenten Unbeständigkeit urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie ausreichend originell sind. (Siehe z.B. Commons:Deletion requests/Images in Category:Butter sculptures).
Gärten
Im Gegensatz zu natürlichen Umgebungen, die nicht urheberrechtsfähig sind, weil es ihnen an menschlicher Kreativität mangelt, sind lebende Gärten je nach Rechtsprechung manchmal urheberrechtsfähig. In einigen Ländern, wie z.B. in den USA, wurden lebende Gärten als nicht urheberrechtsfähig ([3]) eingestuft, während sie in Deutschland urheberrechtsfähig sind ([4]).
Graffiti
Graffiti sind im Wesentlichen Murals, die illegal gemalt wurden. Fotografien von Graffiti sind seit langem auf Commons erlaubt. Als künstlerische Werke gehören die Urheberrechte an Graffiti theoretisch dem ursprünglichen Künstler. In vielen Fällen ist der Künstler jedoch unbekannt, der Nachweis der Urheberschaft der Kunst ist problematisch, und einige glauben, dass der Künstler Schwierigkeiten hätte, sein Urheberrecht durchzusetzen, da dies ein Gericht erfordern würde, die Gültigkeit einer illegalen Handlung als Grundlage für Schadenersatz oder andere Rechtsmittel gegen Dritte zu bestätigen.
Graffiti können gemeinfrei sein, wenn sie vor 1978 in den Vereinigten Staaten ohne Copyright-Hinweis gemalt wurden (verwende {{PD-US-no notice}}). (Ein gemeinfreies Graffiti-Beispiel.) Reproduktionen können in einigen wenigen Ländern erlaubt sein, die Panoramafreiheit für 2D-Werke haben, darunter Ägypten, Deutschland, Kroatien, Kuba, Serbien und die Tschechische Republik. Für alle anderen Werke verwende die Lizenzvorlage {{Non-free graffiti}}.
Für legal gemalte Kunstwerke siehe Murals.
Rechtliche Grundlagen und Links zu relevanten Diskussionen |
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Statut juridique de l'art urbain en France (Rechtlicher Status der urbanen Kunst in Frankreich)
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Haushaltsobjekte
- Siehe Gebrauchsgegenstände
Bilder aus dem Internet
Die überwiegende Mehrheit der im Internet gefundenen Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht hochgeladen werden. Die Tatsache, dass ein Bild auf einer öffentlich zugänglichen Website veröffentlicht wurde, gibt dir nicht die stillschweigende Erlaubnis, es wiederzuverwenden oder hier hochzuladen. Viele Websites schweigen zu Fragen des Urheberrechts, aber Bilder auf diesen Websites sind ebenso verboten wie solche auf Websites, auf denen ausdrücklich „Copyright, all rights reserved“ steht. In den meisten Ländern sind Werke standardmäßig urheberrechtlich geschützt, da sie der Berner Konvention beigetreten sind; ein Copyright-Vermerk oder ein ©-Zeichen ist nicht erforderlich.
Einige Webseiten sind unter Public domain image resources, Problematic sources und Bad sources aufgeführt.
Gemeinfreie Bilder
Bilder, die nachweislich alt genug sind, um nicht mehr unter das Urheberrecht zu fallen, können kopiert und hochgeladen werden: in der Regel, wenn der Autor seit mindestens 70 Jahren tot ist, aber siehe Commons:Lizenzen für länderspezifische Regeln. Das Urheberrecht muss in deiner Gerichtsbarkeit, in den Vereinigten Staaten und in der Gerichtsbarkeit des Webservers abgelaufen sein. Einige Websites geben fälschlicherweise vor, Urheberrechtsschutz für alte Bilder zu beanspruchen, die sich tatsächlich in der Gemeinfreiheit („Schutzrechtsberühmung“). befinden. Du solltest solche Aussagen kritisch analysieren und sie nicht einfach für bare Münze nehmen.
In vielen europäischen Ländern gibt es ein gesondertes urheberrechtsähnliches Publikationsrecht für bisher unveröffentlichte Werke, die nicht dem Urheberrecht unterliegen. In der Europäischen Union erhält der Erstverleger 25 Jahre lang das ausschließliche Recht, Kopien des Werks zu verbreiten.
Bilder, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht sind
Bilder, die nachweislich vom Urheberrechtsinhaber unter einer akzeptablen Freien Lizenz gestellt wurden, können kopiert und hochgeladen werden. Das Bild muss in deiner Gerichtsbarkeit, in den Vereinigten Staaten und in der Gerichtsbarkeit des Webservers frei sein. Beachte, dass der Website-Eigentümer normalerweise nicht' das Urheberrecht an Bildern auf der Website besitzt. Viele Amateur- und sogar einige professionelle Websites geben vor, Rechte freizugeben, die sie nicht besitzen, z.B. indem sie fälschlicherweise angeben, dass alle Bilder auf der Website gemeinfrei sind. Du solltest solche Aussagen kritisch analysieren und sie nicht einfach für bare Münze nehmen.
In einigen wenigen Ländern, vor allem in den USA, werden die meisten von der Regierung geschaffenen Werke grundsätzlich als gemeinfrei veröffentlich; bitte verwende die entsprechende Vorlage wie z.B. {{PD-USGov}}. Weitere spezifische Vorlagen für US-Regierungsbehörden und -ämter findest du unter Category:PD-USGov license tags.
- Siehe auch: Wikilegal/Copyright-Status von Bildern, die auf Websites der US-Regierung gehostet werden und von der NASA erstellte Bilder.
In vielen Ländern sind bestimmte Arten von Werken, die von der Regierung geschaffen wurden, gemeinfrei. Dazu gehören in der Regel zumindest Rechtsvorschriften, aber auch verwandte Werke wie die Gestaltung von Verkehrsschildern können darunter fallen.
Bilder, auf die Urheberschutz nicht anwendbar ist
Bilder, die nicht von ausreichender Originalität sind, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten, können kopiert und hochgeladen werden: Verwende die Vorlage {{PD-ineligible}}. Die Schwelle für die Originalität ist von Land zu Land unterschiedlich. In einigen Ländern können bestimmte Bilder, die für den Urheberrechtsschutz nicht in Frage kommen, durch ähnliche Rechte geschützt werden. Dies betrifft in der Regel Fotografien, und in diesen Ländern ist die Schwelle für einen angemessenen Urheberrechtsschutz von Fotografien hoch.
Bilder, die von dir erstellt wurden
Bilder, die vollständig von dir erstellt wurden, können auf Commons hochgeladen werden (es sei denn, du hast das Urheberrecht durch Exklusivvereinbarungen aufgegeben); aber wenn sie zuvor online ohne freie Lizenz veröffentlicht wurden, ist eine zusätzliche Überprüfung erforderlich. Weitere Informationen findest du unter Commons:Support-Team und Commons:But it's my own work!.
Handelt es sich bei deinem Werk um ein abgeleitetes Werk, z. B. ein Foto einer Statue, ist die Situation komplizierter. Je nach Gerichtsbarkeit musst du möglicherweise die Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts an dem Originalwerk einholen. Zu den Ausnahmen gehören die Panoramafreiheit und de minimis.
Pressefotos
Sofern der Inhaber des Urheberrechts keine freie Lizenz angibt, sind Pressefotos im Allgemeinen nur für Journalisten bestimmt und können nicht verändert werden. Sie sind also nicht für Commons geeignet.
Schmuck
Schmuckdesign ist im Allgemeinen durch das Urheberrecht geschützt, solange sie Originalität und Kreativität aufweisst. Da Schmuckstücke jedoch normalerweise keinen Urheberrechtsvermerk tragen, ist jeder Schmuck, der vor 1989 in den Vereinigten Staaten verkauft wurde, wahrscheinlich gemeinfrei.
- Siehe als Beispiel R.F.M.A.S., Inc. v. Mimi So (2009), Donald Bruce & Co. v. B. H. Multi Com Corp. (1997) und Eyal R.D. Corp. v. Jewelex New York, Ltd. (2008).
Logos
- Siehe Markenzeichen.
Karten & Satellitenbilder
Du darfst keine Kopien von urheberrechtlich geschützten Karten in Commons hochladen oder eine solche Karte selbst nachzeichnen oder gar neu zeichnen. Jede Karte, die du selbst erstellst, muss vollständig auf gemeinfreie Quellen oder auf Quellen basieren, die unter einer geeigneten freien Lizenz veröffentlicht wurden. Einige Karten sind zu einfach, als dass sie urheberrechtlich geschützt werden könnten (sie erfüllen nicht die Commons:Schöpfungshöhe). Für weitere Informationen darüber, welche Karten urheberrechtlich geschützt sind, siehe Commons:Bearbeitungen: Landkarten.
- Satellitenbilder und abgeleitete Karten aus kommerziellen Projekten wie Google Earth, Google Maps, bing.com und anderen basieren auf einer Kombination aus freien und urheberrechtlich geschützten Satellitenbildern und sind daher für Commons nicht akzeptabel.
- Von der UK Ordnance Survey herausgegebene Karten, Admiralitätskarten usw. unterliegen dem Urheberrecht der Krone. Sie gehen 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung (derzeit alles vor 1974) in die Gemeinfreiheit über: für diese alten Karten wird nur die Lizenzvorlage {{OldOS}} verwendet. Einige sind auch unter der Ordnance Survey OpenData-Lizenz ({{OS OpenData}}) oder der Open Government Licence ({{OGL}}) veröffentlicht.
- Auf der anderen Seite sind Karten und Diagramme der Vereinigten Staaten, die von US-Bundesbehörden erstellt wurden, {{PD-USGov}}. Karten und Diagramme der übrigen Welt von Bundesbehörden können urheberrechtlich geschützte Datensätze aus anderen Quellen enthalten und keine PD sein. Dies trifft auf die meisten NIMA/NGA-Seekarten zu.
- Karten aus freien Medienrepositorien, wie sie im Abschnitt von „Commons:Free media resources“ aufgelistet sind, sind im Allgemeinen in Ordnung, müssen aber vorsichtig und kritisch verwendet werden.
- Karten von OpenStreetMap können verwendet werden, die Verwendung muss jedoch die OpenStreetMap-Lizenzbedingungen erfüllen.
Medizinische Bilder
In den Vereinigten Staaten besagt das „of U.S. Copyright Office Practices, Third Edition“ in Abschnitt 924.3(D), dass medizinische Bilder (Röntgenbilder, CTs, MRIs usw.) nicht urheberrechtlich geschützt sind. Medizinische Bilder, die in den Vereinigten Staaten erstellt und veröffentlicht werden, sind gemeinfrei und sollten, wenn sie auf Wikimedia Commons weitergegeben werden, die Lizenz {{PD-US-Medical imaging}} verwenden. Außerhalb der Vereinigten Staaten gibt es weniger Gewissheit, aber für medizinische Röntgenbilder, die unterhalb der Schöpfungshöhe in ihrem Herkunftsland liegen und' nicht schutzfähig sind, sollten die Lizenz {{PD-medical}} verwendet werden.
Für eine rechtliche Diskussion siehe Copyright of X-Ray Images. In einigen Ländern, wie z.B. Deutschland oder Schweden, sind medizinische Bilder mit den entsprechenden Rechten geschützt.
- Siehe auch Commons:Patient images.
Modelle
Not OK In den Vereinigten Staaten werden Modellobjekte als „bildliche, grafische und skulpturale Werke“ im Sinne von 17 U.S.C. 101 betrachtet.
In anderen Teilen der Welt können die Regeln abweichen.
Filmrequisiten
Für Objekte, die als nicht-künstlerische und funktionale Gebrauchsgegenstände hergestellt wurden, gelten wahrscheinlich die Informationen für utility objects. Nichtfunktionale Nachbildungen von Objekten (einschließlich Nachbildungen von nicht-künstlerischen Gebrauchsgegenständen) sind wahrscheinlich als Modelle urheberrechtsfähig. Objekte, die im wirklichen Leben nicht funktionsfähig sind (d.h. eine zeitreisende Maschine, die aus elektronischen und mechanischen Teilen besteht), sind wahrscheinlich ebenfalls als nicht-künstlerische Gebrauchsgegenstände urheberrechtsfähig. Siehe auch COM:TOYS.
Wandgemälde
Sofern sie nicht alt genug sind, um gemeinfrei zu sein, sind Wandmalereien normalerweise urheberrechtlich geschützt, auch wenn der Künstler unbekannt ist. Daher können Bilder von Wandmalereien in der Regel nicht akzeptiert werden. Es macht normalerweise keinen Unterschied, ob sich das Wandbild an einem öffentlichen Ort befindet und frei fotografiert werden kann, da sich die Panoramafreiheit, wo vorhanden, normalerweise nicht darauf erstreckt, Fotografien von 2D-Kunstwerken wie Wandbildern zu erlauben. Es gibt einige Ausnahmen - siehe: Panoramafreiheit.
- Siehe auch Graffiti
Musik
Musikwerke unterliegen im Allgemeinen zwei verschiedenen Urheberrechten:
- Das Urheberrecht der Komposition.
- Das Urheberrecht an der Aufnahme oder Aufführung der Komposition.
Im Allgemeinen ist fast die gesamte aktuelle Musik urheberrechtlich geschützt und darf nicht nach Commons hochgeladen werden. Um ein aufgenommenes Musikstück nach Commons hochzuladen, müssen sowohl die Komposition als auch die Aufnahme frei lizenziert oder gemeinfrei sein. Eine bestimmte Aufnahme eines öffentlich zugänglichen Liedes kann immer noch urheberrechtlich geschützt sein, da die spezifische Anordnung als abgeleitetes Werk betrachtet wird, das unabhängig vom Urheberrechtsstatus der Originalkomposition für ein eigenes Urheberrecht in Frage kommt.
Die meisten Tonaufnahmen aus der Zeit vor 1972, die in den Vereinigten Staaten erstellt wurden, sind nicht gemeinfrei. Unter Title II des Music_Modernization_Act sind Tonaufnahmen, die vor dem 15. Februar 1972 erstmals festgelegt wurden, durch das US-Bundesurheberrecht für einen Zeitraum geschützt, der davon abhängt, wann die Aufnahme erstmals veröffentlicht wurde. (Insbesondere Aufnahmen, die vor 1923 erstmals veröffentlicht wurden, wurden in den USA am 1. Januar 2022 gemeinfrei). Im Gegensatz zu anderen Werken gilt dieser föderale Urheberrechtsschutz für Aufnahmen aus der Zeit vor 1972 unabhängig von irgendwelchen Formalitäten (Urheberrechtsvermerk, Registrierung und/oder Erneuerung.) Daher gelten US-Urheberrechtsvorlagen wie {{PD-US-expired}} nicht für Tonaufnahmen.
- Siehe auch: Commons:Hirtle-Tabelle#Sound recordings.
Museums- und Innenraumaufnahmen
OK Fotografien, die du selbst in einem Museum oder im Inneren eines Gebäudes/Denkmals aufgenommen hast, werden hier als akzeptabel erachtet, sofern sie keine urheberrechtlich geschützten Werke zeigen. Wenn die Hausordnung des Museums das Fotografieren verbietet, ist ein Verstoß gegen diese Regel eine Angelegenheit zwischen dem Fotografen und dem Museum, hat aber keinen Einfluss auf den Urheberrechts-Status eines Bildes. Wäre die Hausordnung des Museums ein gültiger Vertrag, würde sie nur die Vertragsparteien binden: den Fotografen und das Museum. Wikimedia Commons und alle anderen Dritten sind nicht Gegenstand eines solchen Vertrags.
Auch die Museumspolitik zur Regulierung der Fotografie kann sich im Laufe der Zeit ändern. Beispielsweise waren 2006 Innenaufnahmen des Königspalastes von Madrid erlaubt, aber 2008 war dies streng verboten. Einige Museen haben auch unterschiedliche Wochentage, an denen Fotografieren erlaubt ist oder nicht. Es ist Sache des Fotografen zu entscheiden, ob er Bilder hochladen möchte, die unter Missachtung der privaten Regeln des Museums aufgenommen wurden.
- Siehe auch: Praktische Tipps zum Fotografieren in Museen.
Anzeigetafeln und Schilder
Not OK Als Faustregel gilt, dass detaillierte Informations- und Aufklärungsschilder, wie sie oft an historischen oder touristischen Stätten zu finden sind, fast immer urheberrechtlich geschützt sind und Fotos davon normalerweise nicht akzeptiert werden können. Hinweistafeln können grafische Abbildungen oder erweiterte Textinhalte oder beides enthalten und das Urheberrecht besteht wahrscheinlich in beiden Fällen.
Hauptausnahme: wenn ein Schild (z. B. ein Wegweiser) keine signifikanten grafischen Elemente enthält und nicht mehr als ein paar Wörter Text in einer Standardschrift hat, liegt kein ausreichendes Material für das Bestehen eines Urheberrechts vor. Siehe auch Straßenschilder.
Selbst in Ländern mit Panoramafreiheit (FoP) erstreckt sich diese Ausnahme im Allgemeinen nicht auf die Zulassung von Fotografien von 2D-Kunstwerken oder ausführlichem Textmaterial. Einzelheiten in der 3. und 4. farbkodierten Spalte von Commons:Freedom of panorama#Summary table.
Vorausgesetzt, die Tafel/das Schild befindet sich dauerhaft an einem öffentlichen Ort,
- 2D-Kunstwerke sind in den meisten Panoramafreieits-Ländern in der Panoramafreiheits-Ausnahme enthalten, aber nicht in:
Not OK Argentinien, Australien, Bangladesch, Barbados , Belize, Brunei, Kanada, Dänemark, Fidschi, Finnland, Hongkong, Indien, Irland, Japan, Malta, Moldawien, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Russland, Singapur, Schweden, Taiwan, USA und Großbritannien.
OK Text ist enthalten in der Panoramafreiheits-Ausnahme von Angola, Armenien, Kuba, Tschechische Republik, Dominikanische Republik, Deutschland, Niederlande, Polen, Portugal, Sao Tomé, Serbien , Spanien, Surinam und der Schweiz.
Patente
Die Urheberrechtsbestimmungen in Bezug auf Patente sind in den Ländern unterschiedlich.
Deutschland
Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass Patentdokumente vom Urheberrechtsschutz ausgenommen sind (§ 5(2) UrhG); allerdings müssen Autor und Quelle angegeben werden (§ 63(1) & (2)) und es dürfen keine Änderungen vorgenommen werden (§ 62(1)). Das macht sie unfrei und daher auf Commons inakzeptabel.[4][5]
Vereinigte Staaten
Zeichnungen und Texte aus US-Patent-Publikationen von vor dem 1. März 1989 sind normalerweise erlaubt. Solches von einem US-Patent abgeleitetes Material kann mit der Lizenzvorlage {{PD-US-patent}} versehen werden. Gelegentlich kann es jedoch einen urheberrechtlichen Vorbehalt im Hauptteil der Spezifikation geben, wie zum Beispiel den folgenden, der in US-Patent 5,544,360 erscheint: „Ein Teil der Offenlegung dieses Patentdokuments enthält Material, das dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Der Urheberrechtsinhaber hat keine Einwände gegen die Faksimile-Reproduktion durch eine der Patentoffenbarungen, wie sie in den Patentakten oder -aufzeichnungen des Patent- und Markenamts erscheint, behält sich aber ansonsten alle Urheberrechte vor.“.
Zeichnungen und Texte aus US-Patentpublikationen am oder nach dem 1. März 1989 gelten normalerweise als urheberrechtlich geschützt, es sei denn, sie können aus anderen Gründen als gemeinfrei betrachtet werden, z.B. wenn sie die Schöpfungshöhe nicht erreichen.
Diese Seite des USPTO erscheint auf den ersten Blick vielversprechend, da sie besagt, dass „Vorbehaltlich der begrenzten Ausnahmen, die in 37 CFR 1.71(d) & (e) und 1.84(s) wiedergegeben sind, unterliegen der Text und die Zeichnungen eines Patents in der Regel keinen urheberrechtlichen Beschränkungen“. Leider kann dies nicht als eine Rechtsaussage gelesen werden, da die gegenwärtigen US-Gesetze keine Behauptung unterstützen, dass ein Patentinhaber notwendigerweise das Urheberrecht an irgendwelchen Patentzeichnungen aufgeben muss. Tatsächlich stellt das USPTO weiter unten auf derselben Seite fest: „Es gibt auch Fälle, in denen ein Teil des Textes oder der Zeichnungen eines Patents unter 'Urheberrecht stehen kann. Sie sollten sich bezüglich dieser potentiellen Marken- und Urheberrechtsfragen an einen Anwalt wenden. Das USPTO wird nicht bei der Feststellung helfen, ob für ein bestimmtes Patent ein potentielles Marken- oder Urheberrechtsproblem besteht“. Eine ausführlichere Erörterung des diesbezüglichen US-Rechts findet sich unter Commons:Deletion requests/Template:PD-US-patent-no notice.
Schweiz
Siehe Template:PD-Switzerland-official.
Gemälde
Zahlungskarten
- Nicht OK Allgemeine Regel.
- OK Ausnahmen: Sehr einfaches Design
Das Design der Zahlungskarte ist durch ein Zahlungskartenunternehmen urheberrechtlich geschützt, und einige Zahlungskarten können durch Zusammenarbeit urheberrechtlich geschützte Zeichen oder Kunstwerke enthalten. Die Tatsache, dass du der physische Besitzer einer Zahlungskarte bist, bedeutet nicht, dass du berechtigt bist, das Design der Zahlungskarte zu replizieren, indem du hier eine Kopie hochlädst. Eine seltene Ausnahme von dieser Regel wäre das Design der Zahlungskarte, das so einfach ist, dass die Schwelle der Originalität nicht überschritten wird.
Menschen
Portraits
Plakate
- Not OK Allgemeine Regel
- OK Ausnahmen: Plakate in einem Land mit Panoramafreiheit, das keine Dauerhaftigkeit verlangt, z. B. China. US-Plakate aus der Zeit vor 1989: Siehe #Advertisement.
Plakate sind normalerweise urheberrechtlich geschützt, auch wenn der Künstler unbekannt ist. Bilder von Plakaten können daher in der Regel nicht akzeptiert werden. Es macht normalerweise keinen Unterschied, ob sich das Plakat an einem öffentlichen Ort befindet und frei fotografiert werden kann, da sich die Panoramafreiheit, wo sie existiert, normalerweise nicht darauf erstreckt, Fotografien von zweidimensionalen Kunstwerken zu erlauben. Selbst dort, wo dies der Fall ist, sind Plakate in der Regel ausgeschlossen, da sie sich normalerweise „vorübergehend“ und nicht „ständig“ an einem öffentlichen Ort befinden.
Manchmal wird argumentiert, der Hauptzweck eines Plakats sei die Werbung und der Werbetreibende solle sich darüber freuen, dass das Bild von Commons weit verbreitet wird. Ein solches Argument kann jedoch das grundlegende Urheberrechtsproblem nicht überwinden: dass der Hochlader vorgibt, an alle und jeden (einschließlich der Konkurrenten des Werbenden) eine Lizenz für ein Originaldesign zu vergeben, das sie nicht geschaffen haben und nicht besitzen.
Postkarten
- Not OK Allgemeine Regel Moderne Postkarten sind fast immer urheberrechtlich geschützt und Kopien können hier nicht hochgeladen werden.
- OK Ausnahmen: Alte Postkarten, wenn der Fotograf seit mehr als 70 Jahren tot ist.
Die Regeln für alte Postkarten sind von Land zu Land unterschiedlich. Karten, die von US-Verlagen herausgegeben wurden und vor 1929 erstmals in den USA veröffentlicht wurden, sind in Ordnung, da in diesem Fall nur US-Recht gilt und das US-Urheberrecht abgelaufen ist: siehe Commons:Hirtle-Tabelle. In anderen Ländern können alte Karten je nach Todesdatum des Postkartendesigners oder des Fotografen noch unter dem Urheberrecht stehen, und diese müssen recherchiert werden, bevor Commons sie akzeptieren kann. Beispielsweise ist eine 1906 im Vereinigten Königreich (oder in einem anderen Land der heutigen Europäischen Union) veröffentlichte Karte, die ein Bild eines 1966 verstorbenen Fotografen trägt, noch bis 2036 urheberrechtlich geschützt. Es ist niemals stichhaltig zu argumentieren, dass eine Kopie einer Postkarte hier hochgeladen werden kann, nur weil man die physische Karte besitzt. Der physische Besitz gibt dir nicht das Recht, das Urheberrecht zu verletzen, indem du eine Kopie des Werks einer anderen Person anfertigst und hochlädst.
Produktverpackung
Not OK Allgemeine Regel Obwohl die 3D-Gesamtform der meisten Verpackungen (Schachteln, Kartons, Flaschen) nicht urheberrechtlich geschützt ist, wird der Druck auf solchen Verpackungen häufig als künstlerisches Werk rechtlich geschützt (dies gilt unabhängig von der künstlerischen Leistung und unabhängig davon, ob das Muster nur auf der Vorderseite erscheint oder umlaufend ist). Manchmal erscheint der Druck auf einem aufgeklebten Etikett, aber das Ergebnis ist dasselbe. Beachte, dass dies nicht davon abhängt, ob ein Firmen- oder Produktlogo gezeigt wird; diese sind selbst oft urheberrechtlich geschützt, aber oft ist das Problem nicht ein Logo, sondern eine gedruckte Fotografie oder Zeichnung auf der Verpackung, die den Inhalt illustriert.
Im Allgemeinen können also Produktverpackungen mit Originaldrucken nicht in Commons hochgeladen werden, selbst wenn du persönlich Eigentümer des physischen Objekts bist und selbst wenn du das Foto selbst gemacht hast.
OK Es gibt einige sehr begrenzte Ausnahmen:
- Verpackungen, die ein Druckmotiv tragen, das so unbedeutend ist, dass es beiläufig ist. Eine solche Verpackung kann in der gleichen Weise behandelt werden wie ein Gebrauchsgegenstand. Siehe Commons:De minimis.
- Verpackungen, die nur ein Druckmuster tragen, das so einfach ist, dass es nicht urheberrechtlich geschützt werden kann. In einem solchen Fall kannst du dein Urheberrecht an der Fotografie mit einer persönlichen Lizenz deiner Wahl wie {{PD-self}} freigeben.
- Verpackungen, die nur ein gedrucktes Design tragen, das alt genug ist, dass das Urheberrecht abgelaufen ist. Das gilt für das klassische Coca-Cola-Logo (aber nicht für neuere Coke-Designs). In einem solchen Fall kannst du dein Urheberrecht an dem Foto mit einer persönlichen Lizenz deiner Wahl wie {{PD-self}} freigeben.
Aus irgendeinem Grund scheint Commons eine recht große Anzahl von Fotos von Lebensmittel- und Getränkeverpackungen anzuziehen, die ohne Rücksicht auf das Urheberrecht aufgenommen wurden. Wenn du dies liest, weil dein Foto gelöscht wurde, denke bitte daran, dass „aber es gibt doch noch mehr davon“ kein stichhaltiges Argument für die Beibehaltung eines urheberrechtsverletzenden Bildes ist. Irgendwann werden auch andere urheberrechtsverletzende Bilder, die dir vielleicht bei Commons aufgefallen sind, entdeckt und gelöscht.
- Siehe auch Warenzeichen.
- Siehe auch Category:Packaging-related deletion requests
Replikate von PD-Kunstwerken
OK Exakte Nachbildungen von gemeinfreien Werken, wie z.B. touristische Souvenirs von der Venus de Milo, können kein neues Urheberrecht erlangen, da exakte Nachbildungen nicht die erforderliche Originalität aufweisen. Daher können Fotografien solcher Gegenstände genauso behandelt werden wie Fotografien des Kunstwerks selbst. Der Fotograf hat jedoch weiterhin die Rechte an dem Werk; siehe Commons:Urheberrechtsregeln nach Gegenstand: 3D-Kunst, Skulpturen etc.
Straßenschilder
Du solltest davon ausgehen, dass ein Verkehrszeichen urheberrechtlich geschützt ist und nicht hochgeladen werden darf, es sei denn, du kanst das Gegenteil nachweisen. Zu den erlaubten Zeichen gehören solche, die zu einfach sind, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen (verwende die Vorlage {{PD-ineligible}}), solche, die alt genug sind, um gemeinfrei zu sein, und solche, die durch die Politik der Regierung für die Öffentlichkeit freigegeben wurden - z.B. bestimmte Zeichen, die im Handbuch „Manual on Uniform Traffic Control Devices“ des US-Verkehrsministeriums spezifiziert sind. Straßenschilder können auch der Panoramafreiheit unterliegen, wenn sie an einem öffentlich zugänglichen Ort in Ländern fotografiert werden, die diese Freiheit respektieren.
Vereinigtes Königreich
- Die meisten offiziellen Straßenbeschilderungen unterliegen in Bezug auf das Design dem Kronen-Urheberrecht, aber eine genaue Reproduktion ist erlaubt, vorausgesetzt, dass das Kunstwerk oder Design nicht in einem irreführenden Kontext verwendet wird. Bei Commons ist es auch typisch gewesen, veraltete Designs als nicht mehr gängige Praxis zu kennzeichnen. Einige Zeichen können zusätzliche Logos oder Kunstwerke Dritter enthalten, die den normalen urheberrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf diese Teile unterliegen.
- Private Verkehrszeichen, die die Schwelle der Schöpfungshöhe überschreiten, können dem Urheberrecht unterliegen.
Wissenschaftliche oder technische Diagramme
Ein Diagramm besteht aus zwei Aspekten, die potenziell geschützt werden können: die Information und die Illustrationsmethode. In der Regel sind die Sachinformationen nicht geschützt, es sei denn, die Idee oder die digitalen Daten sind originell oder kreativ und Eigentum der Rechteinhaber.[6]
Beispiele für kreative Daten oder Informationen könnten sein[7]
- Ein 3D-Modell, das einen antiken Tempel darstellt.
- Ein auf Schätzungen basierender Datensatz. Schätzungen erfordern irgendeine Form von Kreativität (oft von Experten) und sollten als kreativer Inhalt betrachtet werden.
- Ein Satz von Daten, die auf geschützten Werken basieren. Zum Beispiel ein 3D-Scan einer geschützten Skulptur. Der Scan ist kein kreatives Werk, aber eine getreue Darstellung eines geschützten Werkes wird zu einem von diesem Werk abgeleiteten Werk.
Beispiele für nicht-kreative Daten könnten sein[7]:
- Ein 3D-Scan eines gemeinfreien Werks.
- Daten, die Phänomene oder Naturgesetze darstellen, bei denen die Wahl der Ausgangsparameter nicht originell genug ist, um als kreativ zu gelten.
- Einfache Diagramme ungeschützter oder ungeschützter statistischer Ergebnisse.
Die Illustrationsmethode ist im Allgemeinen kreativ und sollte als geschützt angesehen werden. Daher sollte ein Diagramm vollständig neu erstellt werden und sich in der Wahl der Darstellungsweise ausreichend unterscheiden, so dass es nicht mit dem Original verwechselt werden kann. In einigen Fällen kann die Illustrationsmethode jedoch besonders einfach und nicht sehr originell sein, und in diesem Fall kann das Diagramm direkt kopiert werden.[8] Wenn ein Diagramm diesen Regeln entspricht, können gegebenenfalls die Lizenzvorlage. {{PD-ineligible}} oder {{PD-shape}} verwendet werden.
Bildschirmfotos
- Siehe Commons:Bildschirmfotos
Skulpturen und Statuen
- Siehe Art (copies of).
Schilde
- Siehe Wappen
Unterschriften
Schilder
Siehe:
Diashows
- Soweit möglich, lade jede Folie als eigenständiges Foto mit geeigneten Quellen- und Lizenzinformationen hoch.
- Schließlich lade die Diashow mit der Option „derivative work of one or more files from Commons“ unter Commons:Upload/de hoch.
- Oder du kanst jede Quellinformation manuell hinzufügen: siehe den Abschnitt „Collages“ oben.
Sporttrikots
Diese sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, es sei denn, sie sind so einfach, dass sie {{PD-untauglich}} sind.
Briefmarken
- Siehe: Commons:Briefmarken
Aufnahmen von Überwachungskameras
- Siehe den Artikel in der englischsprachigen Wikipedia.
- Wie in Commons:Deletion_requests/File:Ursa_Minor_Dwarf.jpg beschrieben, ist es wahrscheinlicher, dass das resultierende Filmmaterial oder die resultierenden Bilder urheberrechtsfähig sind, wenn der Betrieb eines vorpositionierten Aufnahmegeräts menschliches Urteilsvermögen erfordert, einschließlich der Absicht, ein bestimmtes Subjekt zu erfassen.
Taxidermie
In den USA (wo Commons gehostet ist) kann die Taxidermie manchmal urheberrechtsfähig sein. So gibt es zum Beispiel Taxidermie, bei der Tierhaut über eine urheberrechtlich geschützte Tierpuppe gestreift wird. Siehe User:Elcobbola/Models#Logical corollary für weitere Informationen. Für bestimmte Länder außerhalb der USA kann Panoramafreiheit für Werke der urheberrechtlich geschützten Taxidermie, die dauerhaft an öffentlichen Orten installiert sind, von Bedeutung sein.
Spielzeuge
- Siehe Commons:TOYS
Markenzeichen
Viele Marken und Logos sind durch das Urheberrecht des jeweiligen Unternehmens geschützt und dürfen nicht hochgeladen werden, da dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Solche Bilder sollten mit dem Tag {{Logo}} versehen werden. Urheberrecht und Markenschutz können, und sind tatsächlich oft, in ein und demselben Design koexistieren.
Eine für den Urheberrechtsschutz zu einfache Gestaltung ist jedoch akzeptabel; in solchen Fällen verwende bitte die Vorlage {{Trademark}} und ggf. auch {{PD-Textlogo}}. Raster-Renderings (d.h. PNG-Bilder) von nicht urheberrechtlich geschützten Designs können selbst als nicht urheberrechtlich geschützt angesehen werden. Bei Vektor-Bildern (d.h. SVG-Dateien) von nicht schutzfähigen Designs ist die Frage, ob die Vektordarstellung ein eigenes Copyright hat, weniger klar; siehe die Urheberrechtsinformation in der englischsprachigen Wikipedia über Schriftarten und die {{PD-textlogo}}-Diskussionsseite für weitere Informationen.
Beachte, dass die Zulässigkeit einer Marke/eines Logos nur davon abhängt, ob sie/es zum Copyright-Schutz berechtigt ist; die Tatsache, dass die Marke/das Logo in einigen Ländern zusätzlich durch das Markenrecht geschützt sein kann, ist kein Hindernis für Commons, das das Bild hostet. Siehe Threshold of originality für weitere Beispiele.
Beachte auch, dass ein Logo eines freien Softwareprogramms nicht unbedingt unter der gleichen freien Lizenz veröffentlicht wird. Wenn ein Logo im Code-Repository eines freien Programms enthalten ist, dann steht es wahrscheinlich unter derselben Lizenz. Andernfalls solltest du nicht davon ausgehen, dass das Logo ebenfalls frei ist, es sei denn, es liegt unterhalb der Schwelle der Originalität.
Schriftarten
- Siehe Fonts
Gebrauchsgegenstände
OK In der Regel gibt es in den Vereinigten Staaten kein Urheberrecht an einem 3D-Gebrauchsgegenstand, so dass Fotos von typischen Haushaltsgegenständen aus den Vereinigten Staaten oder anderen Rechtsordnungen, die das Urheberrecht nicht auf Gebrauchsgegenstände ausdehnen, normalerweise akzeptabel sind, solange du das Foto selbst gemacht hast. Wenn jemand anderes das Foto gemacht hat, benötigst du die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers (normalerweise der Fotograf). Siehe Commons:Applied art. In einigen Gerichtsbarkeiten kann es für einige Gebrauchsgegenstände einen urheberrechtlichen Schutz geben. Beispielsweise darst du keine Fotos von bestimmten französischen Stuhlmodellen hochladen.[5] Die Urheberrechtsbestimmungen in anderen Ländern können abweichen.
(Wenn ein nicht-künstlerisches Gebrauchsobjekt in seinem Ursprungsland urheberrechtlich geschützt ist, ist es wahrscheinlich möglich, dass Fotos des Objekts bei der englischen Wikipedia gehostet werden, die nur nach US-Recht funktioniert; die Vorlage {{Do not move to Commons|reason=USonly}} der englischsprachigen Wikipedia wird in solchen Fällen empfohlen.)
Wenn das Objekt auf seiner Oberfläche ein gedrucktes oder geprägtes Originaldesign aufweist, besteht ein Urheberrecht an diesem Design, auch wenn es kein Urheberrecht an der 3D-Form gibt. Dies könnte z.B. für einen Becher mit geprägtem Oberflächendekor gelten. Eine ähnliche Situation kann entstehen, wenn sich auf dem Objekt ein Etikett mit urheberrechtlich geschütztem Text auf dem Etikett befindet. Wenn also das gedruckte oder geprägte Design oder der Etikettentext nicht alt genug ist, um gemeinfrei zu sein, oder zu einfach, um urheberrechtlich geschützt zu sein ist, darf ein Foto des Artikels nicht ohne die Erlaubnis des Designers hochgeladen werden.
Fahrzeuge
- OK Die derzeitige Richtlinie von Commons erlaubt Bilder von Fahrzeugen auf der Grundlage, dass die 3D-Form eines Fahrzeugs normalerweise keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Fotografien von Fahrzeugen sind normalerweise akzeptabel, solange du das Foto selbst gemacht hast. Wenn jemand anderes das Foto gemacht hat, benötigst du die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers (normalerweise der Fotograf).
- Not OK Wenn das Fahrzeug ein original bemaltes Design trägt, besteht ein Urheberrecht an diesem Design, auch wenn es kein Urheberrecht an der 3D-Form gibt. Sofern das Design nicht unbedeutend genug ist, um ignoriert zu werden, darf ein Foto des Fahrzeugs nicht ohne die Erlaubnis des Designers hochgeladen werden.
Videos
Siehe Commons:Video.
Einzelnachweise
- ↑ Lee, Timothy B. (2012-10-16). Senator wants to bring copyright law to the runway. Ars Technica. Retrieved on 2014-08-19.
- ↑ Diliberto, Gioia (2007-10-10). "Fashion's piracy paradox". Los Angeles Times. Retrieved on 2014-08-19.
- ↑ Commons:Village pump/Copyright/Archive/2020/08#Need to revisit COM:COSPLAY and possibly delete most of Category:Cosplay
- ↑ http://dpma.de/english/patent/faq/index.html#a27
- ↑ Commons:Village pump/Copyright/Archive/2015/05#Patents in Public Domain in Germany?
- ↑ Commons:Village_pump/Copyright/Archive/2015/01#Modified_skull_drawing_from_scientific_paper
- ↑ a b Commons:Village_pump/Copyright/Archive/2013/05#Copyright_of_diagrams_/_graphs_/_plots
- ↑ Commons:Bistro/archives/2019/01#Des images aux formes simples avec une licence incompatible en l'état
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